Zielgruppen - Wer kann im BFW qualifiziert werden?

Eine gesundheitliche Einschränkung aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls kann jeden treffen. Angefangen vom LKW-Fahrer, der einen Bandscheibenvorfall erlitten hat, über einen Malermeister, der von der Leiter gefallen ist bis hin zum Banker, der aufgrund der hohen Stressbelastung an einem Burnout erkrankt ist. Oft können diese Menschen aufgrund ihrer Erkrankung bzw. Behinderung nicht mehr ihren erlernten Beruf ausüben. Für diesen Personenkreis sowie für Menschen, die von Geburt an eine Behinderung haben hat der Gesetzgeber rechtliche Möglichkeiten geschaffen, wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu gelangen.

Dieser Rechtsanspruch findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) IX, § 33 wieder. Danach sind für Betroffene Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Beratung und Vermittlung vorgesehen, eine berufliche Anpassung und Weiterbildung oder eine berufliche Ausbildung. Die Menschen, die zur Sicherung ihrer beruflichen Eingliederung besondere Unterstützung benötigen, erhalten die Möglichkeit in einem Berufsförderungswerk gefördert zu werden. Betroffene erhalten diese Leistungen, indem sie einen Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des SGB IX“ stellen. Das können sie bei der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder bei öffentlichen Sozial- und Jugendhilfen.

Das Berufsförderungswerk Frankfurt am Main bietet für diese Menschen individuelle Lösungen an, wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können – entweder alleine oder in Kooperation mit Partnern.

Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen/Behinderungen Menschen mit psychischen Behinderungen Ältere behinderte Menschen Hörgeschädigte
Junge Erwachsene und Jugendliche mit Körperbehinderungen Behinderte Frauen in spezifischen Lebenssituationen Menschen mit Sehbehinderungen

Wer kann sich an das BFW wenden?