Berufsförderungswerk Frankfurt am Main

Kompetenz für Integration

Reha-KomIn®

Reha-KomIn®

Individualisierung


Hintergrundinformationen zum SGB IX

Das SGB IX (Sozialgesetzbuch) verankert die Leistungen der Berufsförderungswerke mit einer qualitativen Richtgröße der Leistungserbringung. Dabei ist es das Ziel der beruflichen Rehabilitation nach § 4 SGB IX:

  • die Teilhabe am Arbeitsleben behinderter Menschen entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern,

  • die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

  • sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Die Stärkung der Selbstverantwortung und des Selbstbewusstseins behinderter Menschen ist eines der wichtigsten Anliegen des SGB IX. Der Paradigmenwechsel des SGB IX besteht unter anderem darin, dass sich ein Wandel in der Betrachtung des behinderten Menschen vom
(Lern-)Objekt zum handelnden (Lern-)Subjekt, von fremdbestimmter Fürsorge hin zu selbstbestimmter Teilhabe vollzogen hat.
Dies zeigt sich insbesondere in

  • dem Ziel der ganzheitlichen und persönlichen Entwicklung der Leistungsberechtigten,

  • den angemessenen Mitwirkungsmöglichkeiten, die behinderte Menschen bei der Inanspruchnahme der Leistung erhalten,

  • der angestrebten Selbstbestimmung der behinderten Menschen auch durch Schaffung eines möglichst großen Raumes zur eigenverantwortlichen Gestal- tung ihrer Lebensumstände,

  • dem Wunsch- und Wahlrecht bei der Gewährung von Leistungen

  • und der Gewährung von Leistungen als persönliches Budget.

Zu den Prinzipien des SGB IX zählt insbesondere die Individualität der Leistungen. Rehabilitationsträger und Leistungserbringer sind gehalten, den individuellen Bedarf in jedem Fall objektiv zu berücksichtigen und subjektiven Wünschen zu entsprechen. Auch das Zukunftskonzept RehaFutur des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) betont die Notwendigkeit der Individualisierung als eine zentrale Grundlage nach-haltiger Integration des behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt.

Hieraus ergeben sich veränderte und neue Aufgaben sowie eine stärkere Einbeziehung individueller Lösungen für das Berufsförderungswerk Frankfurt am Main.

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