News & Termine
Startschuss für wohnortnahe berufliche Eingliederungsangebote für Blinde und Sehbehinderte
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10.06.2010
J.P. Morgan Corporate Challenge 2010 - BFW zum achten Mal in Folge am Start gewesen
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08.06.2010
Sprung ins zweite Berufsleben - 247 Absolventen haben das BFW Frankfurt am Main im Frühsommer 2010 verlassen
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Reha-KomIn®
Individualisierung
Hintergrundinformationen zum SGB IX
Das SGB IX (Sozialgesetzbuch) verankert die Leistungen der Berufsförderungswerke mit einer qualitativen Richtgröße der Leistungserbringung. Dabei ist es das Ziel der beruflichen Rehabilitation nach § 4 SGB IX:
- die Teilhabe am Arbeitsleben behinderter Menschen entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern,
- die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Die Stärkung der Selbstverantwortung und des Selbstbewusstseins behinderter
Menschen ist eines der wichtigsten Anliegen des SGB IX. Der Paradigmenwechsel
des SGB IX besteht unter anderem darin, dass sich ein Wandel in der Betrachtung
des behinderten Menschen vom
(Lern-)Objekt zum handelnden (Lern-)Subjekt, von
fremdbestimmter Fürsorge hin zu selbstbestimmter Teilhabe vollzogen hat.
Dies zeigt sich insbesondere in
- dem Ziel der ganzheitlichen und persönlichen Entwicklung der Leistungsberechtigten,
- den angemessenen Mitwirkungsmöglichkeiten, die behinderte Menschen bei der Inanspruchnahme der Leistung erhalten,
- der angestrebten Selbstbestimmung der behinderten Menschen auch durch Schaffung eines möglichst großen Raumes zur eigenverantwortlichen Gestal- tung ihrer Lebensumstände,
- dem Wunsch- und Wahlrecht bei der Gewährung von Leistungen
- und der Gewährung von Leistungen als persönliches Budget.
Zu den Prinzipien des SGB IX zählt insbesondere die Individualität der
Leistungen. Rehabilitationsträger und Leistungserbringer sind gehalten, den
individuellen Bedarf in jedem Fall objektiv zu berücksichtigen und subjektiven
Wünschen zu entsprechen. Auch das Zukunftskonzept RehaFutur des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) betont die Notwendigkeit der
Individualisierung als eine zentrale Grundlage nach-haltiger Integration des
behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt.
Hieraus ergeben sich veränderte und neue Aufgaben sowie eine
stärkere Einbeziehung individueller Lösungen für das
Berufsförderungswerk Frankfurt am Main.


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